Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt im Urteil der Ökonomen
Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt - was ist geplant?
Die Bundesregierung will den sogenannten grauen Kapitalmarkt besser regulieren. Gemeint ist damit der Markt für Geldanlagen, der nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrolliert wird (zum Beispiel geschlossene Fonds). Für den grauen Kapitalmarkt gelten weniger strenge Regeln als beispielsweise für Banken. Das birgt einerseits die Gefahr eines unzureichenden Verbraucherschutzes und ist andererseits wettbewerbsverzerrend.
Gemäß dem Vorschlag sollen die Verkaufsprospekte höheren Standards genügen. Ferner ist vorgesehen, dass die Standards der Vertriebsanforderungen erhöht werden. Die zugelassenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen kommen unter die Aufsicht der BaFin und die Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes finden Anwendung. Die sogenannten freien Vermittler unterliegen weiterhin der Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder, wobei die Sachkundeanforderungen strenger werden. Ferner werden die Regeln bezüglich Prospekthaftung zu Gunsten der Kunden neu gefasst.
Bewertung durch das IW Köln: 3 von 5 Punkten

Bewertungsbegründung:
- Die Integrität des Finanzmarktes ist durch die Finanzkrise grundsätzlich beschädigt worden. Obwohl sich die Regulierung nicht mit Aspekten beschäftigt, die den Kern der Probleme der Finanzkrise betreffen, so muss das Vorhaben doch goutiert werden.
- Unter der Insolvenz von Lehmann haben auch Kleinsparer gelitten (aber die Produkte wurden regelmäßig nicht über den grauen Finanzmarkt vertrieben). Normalverbraucher ohne hohe Sachkunde können Opfer von unseriösen Angeboten aus dem grauen Finanzmarkt werden. Wegen der Notwendigkeit, auch Normalverbraucher an kapitalgedeckte Altersvorsorge heranzuführen, ist die Bundesregierung gut beraten, die Regeln hier vorsorglicher zu machen.
- Die strengeren Regeln sind zudem im Wesentlichen zumutbar. Dass die Bafin nicht grundsätzlich für die Beaufsichtigung zuständig sein soll, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Durch die Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsbehörden ergibt sich ein Transparenzverlust, der dem Kunden eigentlich nicht zugemutet werden kann. Es wäre mindestens erforderlich, dass die Bafin verantwortlich ist und die Gewerbeaufsichtsbehörden mit der Aufsicht beleiht, wobei sie eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten sollte.
