Im Test: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Was ist geplant?

Die Bundesregierung hat Anfang Dezember einen Entwurf zur Umsetzung der im Mai 2009 auf EU-Ebene beschlossenen Hochqualifizierten-Richtlinie verabschiedet. Diese sieht eine Harmonisierung und Vereinfachung der Bedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften in die EU durch die Einführung der Blauen Karte EU vor. Ausländische Hochschulabsolventen erhalten mit der Blauen Karte EU eine auf bis zu vier Jahre befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland, wenn sie hier ein Gehalt von mindestens 44.000 Euro, bzw. 33.000 Euro in Mangelberufen erzielen. Darüber hinaus wird die Einkommensgrenze für die Zuwanderung ausländischer Spezialisten auf 48.000 Euro gesenkt und der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und für Ausländer, die in Deutschland eine berufliche Ausbildung absolviert haben, vereinfacht.

Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen vor:

1. Blaue Karte EU. Ausländische Hochschulabsolventen können ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 44.000 Euro vorweisen können. Die Blaue Karte wird für höchstens vier Jahre ausgestellt. Befristet Beschäftigte erhalten sie für die Dauer ihres Arbeitsvertrags plus drei Monate. Wenn Inhaber der Blauen Karte zwei Jahre lang Beiträge zur Sozialversicherung geleistet und erfolgreich einen Integrationskurs absolviert haben, haben sie nach zwei Jahren einen Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Nach 18 Monaten können sie in der Regel auch eine Erwerbstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsland aufnehmen.

Für Hochschulabsolventen in Mangelberufen ist eine Sonderregelung vorgesehen.  Sie erhalten die Blaue Karte EU bereits ab einem Jahreseinkommen von 33.000 Euro. Allerdings ist in diesem Fall, soweit der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit vorgesehen. Als Mangelberufe werden im Gesetzesentwurf alle MINT-Berufe auf akademischem Niveau, hochspezialisierte IT-Berufe und Humanmediziner gewertet.

2. Absenkung der Einkommensgrenze für die Zuwanderung ausländischer Spezialisten. Die Einkommensgrenze für die (unbefristete) Zuwanderung von Spezialisten und leitenden Angestellten mit besonderer Berufserfahrung wird von 66.000 Euro auf 48.000 Euro abgesenkt. Dabei wird eine Schutzklausel für den deutschen Steuerzahler eingeführt. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt in Zukunft, wenn es innerhalb der ersten drei Jahre zum Bezug von Hartz-IV oder Sozialhilfe kommt. Diese Bedingung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts auf finanzielle Unabhängigkeit ist ein Novum im deutschen Zuwanderungsrecht.

3. Besserer Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausländer, die in Deutschland eine berufliche Ausbildung absolviert haben. Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen können in Zukunft in dem Zeitraum von bis zu einem Jahr, der ihnen bereits heute zur Suche eines (qualifikationsadäquaten) Arbeitsplatzes eingeräumt wird, unbeschränkt arbeiten. Zudem erhalten sie nach zwei Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Daueraufenthaltsrecht. Ausländische Absolventen einer beruflichen Ausbildung in Deutschland können in Zukunft eine (zunächst) befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten. 

INSM-WiWo-Deutschland-Check-Wertung durch das IW Köln: 4 von 5 Punkten

INSM-WiWo-Deutschland-Check: 4 Punkte
Bewertungsbegründung:

Erleichterter Zugang für ausländische Akademiker zum deutschen Arbeitsmarkt: Bisher ist der Zugang für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt sehr restriktiv geregelt. Sie können nur nach Deutschland zuwandern, wenn sie hier entweder ein Jahresgehalt von über 66.000 Euro beziehen oder in einer aufwendigen Vorrangprüfung durch die Bundesagentur festgestellt wurde, dass der Arbeitsplatz nicht durch einen Inländer oder EU-Bürger besetzt werden kann. Nur ein kleiner Teil der Akademiker in Deutschland erzielt Einkommen von über 66.000 Euro, und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen haben nicht die Möglichkeit ausländischen Fachkräften derart hohe Einkommen zu bieten. Mit der Einführung der Blauen Karte EU und der Absenkung der Einkommensgrenze für die Zuwanderung ausländischer Spezialisten auf 48.000 Euro werden nunmehr Einkommen vorausgesetzt, die von Akademikern mit Berufserfahrung in der Regel erreicht werden können.

In den Mangelberufen, also bei MINTAkademikern, IT-Spezialisten und Humanmedizinern, stellt die reduzierte Einkommensgrenze von 33.000 Euro keine relevante Hürde für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt dar. Einkommen von unter 33.000 Euro sind auch für Berufseinsteiger in diesen Bereichen die Ausnahme.

Die Gesetzesänderungen führen dazu, dass ausländische Akademiker mit Berufserfahrung und Personen mit Abschlüssen in Mangelberufen in Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit haben, nach Deutschland zuzuwandern. Allerdings müssen sie ein Arbeitsplatzangebot vorweisen. Der Bewerbungsprozess für eine Stelle in Deutschland muss also weiterhin vom Ausland aus stattfinden, was die Arbeitssuche für ausländische Hochschulabsolventen in Deutschland und die Kandidatensuchen für deutsche Unternehmen im Ausland erschwert.

Um diese Schwierigkeit zu umgehen, bieten die meisten angelsächsischen Länder, ausländischen Fachkräften bei entsprechenden Qualifikationen die Möglichkeit, ohne konkretes Arbeitsangebot einzureisen, um eine Arbeitsstelle zu suchen.

Die Befristung der Blauen Karte EU sollte an sich keinen Hinderungsgrund für ausländische Akademiker darstellen, die nach Deutschland zuwandern wollen, da nach zwei Jahren in Deutschland ja ein Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht besteht. Allerdings ist es wichtig, dass dieser Anspruch den Interessenten auch kommuniziert wird.

Kaum Zugang für Personen mit beruflicher Qualifikation: In Deutschland existieren nicht nur Fachkräfteengpässe bei Akademikern sondern auch bei Personen mit beruflichen Qualifikationen, insbesondere im technischen Bereich und in den Gesundheitsberufen.

Nach dem Gesetzesentwurf können Ausländer, die ihre Berufsausbildung in Deutschland erhalten haben, in Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für Nicht-EU-Ausländer, die ihre Ausbildung im Ausland erhalten haben, ist jedoch auch in Mangelberufen kein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorgesehen. Und anders als bei den Hochschulen haben Ausländer auch weiterhin in der Regel keinen Zugang zum dualen Ausbildungssystem.

Fehlende Willkommenskultur: Das deutsche Zuwanderungsrecht ist mit seinen verschiedenen Zuständigkeiten für potenzielle Zuwanderer relativ kompliziert. Um ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, sollten eine einzige Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten wollen, bestimmt und die notwendigen Informationen gebündelt werden. In Bezug auf das Verfahren der Zulassung ausländischer Fachkräfte sieht der Gesetzesentwurf keine Verbesserungen vor.

Zudem muss man bei der Bewertung der Gesetzesentwurfs im Auge behalten, dass es sich bei der Einführung der Blauen Karte EU nicht um die freie Entscheidung der deutschen Politik handelt, sondern um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, die aufgrund der europäischen Verträge für den deutschen Staat bindend ist und eigentlich schon Mitte 2011 hätte umgesetzt sein müssen.

Fazit: Insgesamt wird mit der Reform des Zuwanderungsrechts ein großer Schritt in die richtige Richtung getan. Der Zugang für ausländische Fachkräfte mit Hochschulabschluss zum deutschen Arbeitsmarkt wird deutlich erleichtert, und in den akademischen Mangelberufen erhalten auch Berufseinsteiger die Möglichkeit nach Deutschland zuzuwandern.

Wünschenswert wäre es, die Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte mit beruflichen Qualifikationen und den Zugang von Ausländern zum dualen Ausbildungssystem zu verbessern, da auch in manchen dieser Berufe Fachkräfteengpässe herrschen. Ferner bleiben die Verfahren für Zuwanderer sehr kompliziert; eine Willkommenskultur, die ausländische Fachkräfte auf dem Weg nach Deutschland begleitet, sollte geschaffen werden.